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Wegen der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie und den daraus resultierenden behördlichen Auflagen müssen wir sämtliche Kursaktivitäten leider bis auf weiteres aussetzen Sollte diese Situation länger andauern, werden wir versuchen möglichst zeitnah Webinare als Ersatz anzubieten.

Dies kann zwar unsere praxisorientierten Kurse nicht ersetzen, kann aber in einer Zeit in der so gut wie keine Fortbildungsveranstaltungen stattfinden, eine Überbrückung sein. Wegen der sich nahezutäglich änderen Informationen ist es nicht möglich und sinnvoll diverse Homepages ohne widersprüchliche Inhalte aktuell zu halten.

Sobald sich die Lage stabilisiert hat werden wir wieder mit eigenen Informationen online gehen. Bis dahin besuchen Sie bitte die Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer, der Landeszahnärztekammern, sowie der öffentlichen Stellen          

Leitlinie zur Validierung des Gerätes ASSISTINA

By Infobereich

Leitlinie zur Validierung des Gerätes ASSISTINA

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Die ÖGHZ Leitlinie zur Validierung des Aufbereitungsgerätes (Reinigungs- und Pflegegerät) „Assistina“ für zahnärztliche Übertragungsinstrumente steht ab sofort zur Verfügung und kann als Anleitung für  Validierungen des Gerätes im Rahmen der Validierung des Gesamtprozesses herangezogen werden.

Vervielfältigung (auch Auszugsweise) ist, AUSNAHMSLOS nur unter Quellenangabe (ÖGHZ) gestattet.

Leitlinie zur Validierung des Aufbereitungsgerätes (Reinigungs – und Pflegegerät) Assistina 3×3 & Assistina 3×2 der Firma W&H Dentalwerk Bürmoos

1. Vorwort

Die Assistina 3×3 & Assistina 3×2 (folgend als Assistina bezeichnet) sind Reinigungs- und Pflegegeräte für zahnärztliche Übertragungsinstrumenten (wie z.B.: Hand- und Winkelstücke, Turbinen, luftbetriebene Zahnsteinentfernungsinstrumente und Luftmotoren)

Folgende Teilschritte der Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten können durch die Assistina durchgeführt bzw. unterstützt werden:

– Außenreinigung (nur Assistina 3×3)

– Innenreinigung (Spraykanäle, Getriebekanäle)

– Ölpflege

Bei der Aufbereitung der Übertragungsinstrumente mit Assistina erfolgt keine Desinfektion und keine Sterilisation.

Nach der Reinigung und Ölpflege der Übertragungsinstrumente mit Assistina ist eine abschließende ausreichende Desinfektion („Dampfdesinfektion“ im Dampfsterilisator mit geeignetem Zyklus) zwingend erforderlich.

Bisher existierten keine einheitlichen, geeigneten Leistungsbeurteilungsverfahren zur Überprüfung der Reinigungsleistung dieser Reinigungs- und Pflegegeräte, die nur Teilschritte des Gesamtaufbereitungsprozesses der entsprechenden Medizinprodukte zwischen jedem Patienten abdecken.

Das Gerät ist bauartbedingt nicht als Reinigung-Desinfektionsgerät (RDG) im Sinne der Norm EN ISO15883-1 zu verstehen, da es keine Desinfektion durchführt (siehe Definition RDG in ÖNORM EN ISO 15881-1,3.62 Dennoch wird, soweit sinnvoll und möglich, in Anlehnung an diese Norm vorgegangen.

Systematisch betrachtet ist dieser Reinigungsprozess ein „manuelles“ Verfahren (im Besonderen bei der Außenreinigung), mit maschineller Unterstützung (Innenreinigung).

Fehlinterpretation kann zu Unsicherheiten hinsichtlich der Tauglichkeit der Eignung des Prozesses in der Assistina als Teilschritt einer vollständigen validierten Aufbereitung führen.

Zur Lösung dieses Problems wird dieser Leitlinie folgendes zu Grunde gelegt:

  • Diplomarbeit – Damir Imamovic 11/2016 an der Universitätszahnklinik der Med Uni Wien: Manuelle-teilmaschinelle Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten. Ist dieser Prozess reproduzierbar und validierbar?
  • Inspektionsbericht 12793412 vom 30.10.2012 der W.H.U. GmbH Hans-Kappacher-Straße 9, 5600 St. Johann im Pongau, Österreich (lt. Hersteller W&H) in Verbindung mit der Dissertation, Treidl, Andreas: Definition einer praxisgerechten Anschmutzung von Dentalinstrumenten, PMU Salzburg, 2015;
  • Leitlinie der ÖGHZ zur Validierung des Kombinations-Autoklavgerätes DAC-Universal® aus 2013
  • Leitlinie zur Validierung der manuellen Reinigung und manuellen chemischen  Desinfektion von Medizinprodukten 2013  (DGKH;DGSV;AKI;VAH)
  • die Erfahrungen der letzten Jahre im Problemfeld „Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten aus technisch- funktioneller und hygienischer Sicht“.

Im Folgenden wird ein detailliertes, erprobtes Vorgehen zur Vereinheitlichung der Leistungsüberprüfung dargelegt.

Die Reinigung ist für die Funktionalität und den Infektionsschutz ein entscheidender Bestandteil der Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten. Da die herstellerkonforme Schmierung (oft als „Ölpflege“ bezeichnet), unverzichtbar für den Funktionserhalt ist, kommt im Gerät ein vom Hersteller geprüftes zur (anschließenden) Sterilisation / Dampfdesinfektion geeignetes Öl, zur Anwendung.   Die Leistungsprüfung der Assistina beschränkt sich auf die Prüfung der  Reinigungsleistung. Bauartbedingt ist bei Übertragungsinstrumenten stets die „Innenreinigung“ und die „Außenreinigung“, sofern vom Gerät unterstützt, (nur Assistina 3×3) wird, zu prüfen. Dabei wird die Reinigungsleistung in praxisnahen Bedingungen überprüft. Ziel des Aufbereitungsschrittes „Reinigung“ ist es, den Gehalt an organischer und anorganischer Belastung auf ein akzeptierbares, reproduzierbares Niveau zu senken.

Die Reinigungsleistung wird durch dokumentierte reproduzierbare Prozessabläufe beurteilt.

Der Prozessablauf „Reinigung“ besteht stets aus den Schritten:

  • manuelle Vorreinigung außen (Assistina 3×3) bzw. manuelle Reinigung außen (Assistina 2×3) unter fließendem Wasser
  • maschinelle Außen- und Innenreinigung, Ölpflege in der Assitina 3×3 bzw.

maschinelle Innenreinigung, Ölpflege in der Assistina 2×3

  • Ausblasen mit Pressluft

2. Geltungsbereich

Zweck dieser Leitlinie ist die Beschreibung, mit welchen Methoden und Mitteln das Aufbereitungsgerät Assistina validiert werden kann. Die vorgegebenen Methoden beziehen sich dabei auf die Aufbereitung von zahnmedizinischen Übertragungsinstrumenten „Semikritisch-B“, die unter „nicht sterilen“ Bedingungen zum Einsatz kommen.

3. Begriffe, Definitionen

Betriebsqualifikation – BQ: Technische Abnahme der Geräte mitsamt Betriebsmitteln und Umgebungsbedingungen zum Nachweis, dass die Geräte die vom Hersteller angegebene Leistung auch unter den Betriebsbedingungen vor Ort erbringen.

Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Gerätes.

Installationsqualifikation – IQ: Grundsätzliche Feststellungen der Eignung des Gerätes (RDG, Autoklav, usw.) gemäß Herstellerangaben.

Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Gerätes.

Leistungsqualifikation – LQ (bezieht sich in diesem Fall nur auf die Reinigung):

Parametrische (physikalische und chemische) Beurteilung (Wirksamkeitsprüfung), ob die Güter bei den verwendeten Prozessabläufen sicher gereinigt werden können. Die LQ dient dem Nachweis, dass mit dem validierten Gerät die vom Betreiber verwendeten Beladungen (zahnmedizinische Winkelstücke und Turbinen) sicher und reproduzierbar aufbereitet werden.

Validiertes Verfahren: dokumentiertes Verfahren zum Erbringen, Aufzeichnen und Interpretieren der benötigten Ergebnisse, um zu zeigen, dass die Verfahren ständig mit den vorgegebenen Spezifikationen übereinstimmen. Die Validierung umfasst  durch Überprüfung des Vorliegens der IQ und BQ sowie durch praxisnahe Überprüfung der tatsächlichen Leistung der zu validierenden Aufbereitung.

Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des optimierten Sollzustandes von technischen Mitteln eines Gerätes.

4. Organisatorische Vorbedingungen (Betriebsqualifikation – BQ)

Hinsichtlich der organisatorischen Vorbedingungen sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. Bedingungen zu erfüllen:

  • Herstellerangaben und Gebrauchsanweisung des Aufbereitungsgerätes
  • Zulassung der Aufbereitung der jeweiligen zahnmedizinischen Übertragungsinstrumente durch den Hersteller des Gerätes. (siehe Gebrauchsanweisung des Gerätes)
  • Identifikation des verwendeten Gerätes (ggf. der Firmware- / Softwareversion).
  • Chargendokumentation (mittels Software oder manuelle Dokumentation)

5. Einzusetzende Materialien und Prüfkörper

5.1. Spezialadapter für Prüfkörper,

5.2. Transparenter PTFE (Polytetrafluorethylen)-Schlauch („Teflonschlauch“) 11 cm lang, max. 2 mm Innendurchmesser. Die gewählte Länge des Prüfkörpers simuliert am besten die Länge von zahnmedizinischen Übertragungsinstrumenten. Es werden 2 Stück Prüfkörper (1 Prüfkörper auf Adapter im Gerät / 1 Prüfkörper unbehandelte Positivprobe) benötigt.

5.3. Vor Ort vorhandene, gereinigte und sterilisierte Übertragungsinstrumente (3 Stück).

5.5. Kommerzielles reaktiviertes Schafblut heparinisiert mit 10 IE Heparin/ml, 50 ml
       (z.B.: Acila AG, Art.-Nr. 2132050)

5.6. Protamin Sulfat

5.7. Sterile Einmalspritzen 0,5ml oder 2ml. Sterile 20 ml Einmalspritzen.

5.8. Haarpinsel

5.9. geeigneter semiquantitativer Proteintest (z.B.: MediCheck Proteinnachweis Test/Hygiena, MDCK-100)

5.10. Ausblasluft für manuelle Vorbehandlung Pressluft oder Treibgasflasche (z.B.: WL Dry / Alpro)

5.11. Nylonbürste  für manuelle Vorreinigung

5.12. Wischdesinfektionstuch

6. Praktische Durchführung der Leistungsqualifikation – LQ

6.1. Vorbereitung der Prüfkörper

Reaktiviertes Schafsblut wir mit 1 ml Protamin Sulfat versetzt. Vorbereitetes Schafsblut wird in eine 5 ml Spritze aufgezogen. Jeweils 1 ml wird in das Innenlumen von 2 (1 Prüfkörper + 1 Positivkontrolle) 11 cm langen Teflon-Prüfkörpern eingebracht. Das Blut wird durch Ausblasen von Luft (z.B. mittels leerer 20 ml Spritze) so gleichmäßig wie möglich im Innenlumen verteilt. Danach muss das Blut mindestens 1 Stunde in waagrechter Lage im Teflon-Prüfkörper gerinnen.

Vorbereitetes Schafsblut wird erneut in eine neue 0.5ml oder 2 ml Spritze aufgezogen. Es werden 3 saubere Übertragungsinstrumente mit jeweils 0,1 ml Schafsblut benetzt. Das Schafsblut wird anschließend mit einem Haarpinsel gleichmäßig auf der Oberfläche der Instrumente verteilt. Danach muss das Blut mindestens 1 Stunde in horizontaler Lage auf der Oberfläche der Übertragungsinstrumente gerinnen.

6.2. Manuelle Vorbehandlung der vorbereiteten Übertragungsinstrumente

Die Aufbereitung erfolgt nach Angaben des Herstellers (Gebrauchsanweisung)

Grobe Anschmutzungen werden manuell mit einer Nylonbürste unter, fließenden Wasser (< 35°C entfernt (1 Minute lang bürsten, am Griff beginnend, dann am Kopfteil).

mit Ausblasluft (falls nicht vorhanden Treibgasflasche (z.B.: ALPRO WL- Dry®) durchblasen.

Mit Wischdesinfektionstuch abreiben

6.3.1 Beladung der standardisierten Prüfbeladung (Stufe 1 – Prüfung der Innenreinigungsleistung)

Der vorbereitete Teflon-Prüfkörper wird auf den Prüfadapter eingesteckt und dieser auf einem der drei Ansätze der Assistina  eingespannt. Die Positivkontrolle bleibt unbehandelt an einem sicheren Ort bis zum Zeitpunkt der Proteinbestimmung.

Der Zyklus wird gestartet. Nach Zyklusende wird der Prüfkörper entnommen, wobei eine optische Beurteilung des Teflon-Prüfkörper der Reinheit erfolgt. Anschließend erfolgt eine quantitative Rest-Proteinbestimmung gemäß Punkt 6.4.

Vor Durchführung der Leistungsprüfung mit Beladung gemäß 6.3.2. ist eine gründliche Wischdesinfektion der Kammer mittels eines Desinfektionstuches vorzunehmen!

6.3.2 Beladung der standardisierten Prüfbeladung (Stufe 2 – Prüfung der Reinigungsleistung am Übertragungsinstrument)

(gilt nur für Assistina 3×3)

Die vorbereiteten, vorbehandelten 3 Übertragungsinstrumente werden auf den jeweiligen Ansätzen in der Assistina 3×3 eingespannt. Der Zyklus wird gestartet. Nach Zyklusende werden diese entnommen, wobei eine optische Beurteilung der Reinheit erfolgt. Anschließend erfolgt eine quantitative Rest-Proteinbestimmung gemäß Punkt 6.4.

6.4. Restprotein-Bestimmung

6.4.1. Innenlumen der Teflon-Prüfkörper

mit Brillant blue Distal Check:

Zur Probengewinnung aus den Innenlumina der Teflon-Prüfkörper wird der Teflonprüfkörper durch die Membrane des Distal Checks gestoßen und der Inhalt des Distal Checks mit einer 10 ml Spritze durch das Lumen des Prüfkörpers aufgezogen und anschließend wieder zurückgespült. Innerhalb von 10 Sekunden kann der Restproteingehalt zwischen 5µg und 50µg bestimmt werden.

Alternative Methode:

Zur Probengewinnung aus den Innenlumina der Teflon-Prüfkörper wird mit einer 5 ml Spritze steriles Wasser durch das Lumen in ein steriles Gefäß gespült. Anschließend wird jeweils eine sterile Tupferspitze eines geeigneten semiquantitativen Proteinetests (z.B.: MediCheck) in die Probe gehalten, und unter Beachtung der Herstellerangabe des Tests ausgewertet. 

6.4.2. Außenseite der Übertragungsinstrumente

Valisave Scope Check

Die Probengewinnung von den Außenseiten der Übertragungsinstrumente wird mit jeweils einem Valisafe ScopeCheck durchgeführt. Dazu wird die Oberfläche kräftig und vollständig mit einem angefeuchteten Testbausch abgerieben und in das Reagenz verbracht Innerhalb von 10 Sekunden kann der Restproteinwert zwischen 1µg und 20µg bestimmt werden.

Alternative Methode:

Zur Probengewinnung von den Außenseiten der Übertragungsinstrumente wird mit einem sterilen Tupfer eines semiquantitativen Proteinetests (z.B.: MediCheck) die Oberfläche kräftig und vollständig abgerieben. Procedere und Auswertung gemäß Herstellerangabe des jeweiligen Tests

6.4.3. Innenkammer Assistina

Vor der Probengewinnung, ist gemäß Herstellerangaben der Innenraum der Kammer zu reinigen.

Zur Probengewinnung aus der Kammer des Gerätes wird mit einem semiquantitativen Proteinnachweis  (z.B.: MediCheck) ausgehend von der oberen Innenkante der Kammer entlang der linken und rechten Seitenfläche nach unten gewischt, am Ende der Boden zirkulär einmal umfahren.

Bewertung: Der maximal tolerierbare Rest-Proteingehalt für Proben aus dem Innenlumen und der Außenseite der Übertragungsinstrumente darf 20 µg/PK nicht überschreiten. Der maximal tolerierbare Rest-Proteingehalt aus der Kammer des Gerätes darf 20 µg/PK nicht überschreiten.

7. Dokumentation

Die im Rahmen der Aufbereitung erfassten Ergebnisse (Anzeigeleuchten bzw. ggf. Softwareparameter) und die Freigabeentscheidung sind mit Bezug auf die freigebende Person und die Charge zu dokumentieren. Sie müssen belegen, dass der angewendete Aufbereitungsteilprozess gemäß den Standardarbeitsanweisungen unter Einhaltung der im Validierungsprotokoll niedergelegten Bedingungen erfolgt.  

Das Validierungsgutachten hat mindestens folgende Angaben zu beinhalten:

  • Name des Prüfers
  • Aufstellungsort
  • Datum
  • Gerätenummer
  • Ergebnisse der Innenlumenprüfung inkl. Positivkontrollen
  • Ergebnisse der Außenreinigungsleistung
  • Ergebnisse der Kammerüberprüfung
  • Gutachterliche Bewertung der Reinigungsleitung
  • Gutachterliche Bewertung der Einhaltung der Prozessparameter
  • Stellungnahme des Gutachters hinsichtlich Einhaltung der LQ.

Die in dieser Leitlinie beschriebenen Aufbereitungs-, Prüfungs-, bzw. Dokumentationsschritte  verstehen sich für die Aufbereitungsteilschritte „manuelle Vorbehandlung“ und „Aufbereitung in der Assistina“

Die Prüfungen und Dokumentationen der erforderlichen Restprozessschritte (Dampfdesinfektion im Dampfsterilisator) zur Validierung des Gesamtprozesses, sind nicht Gegenstand dieser Leitlinie und sind gemäß zahlreicher Regelwerke in der üblichen Vorgehensweise durchzuführen.

8. Gültigkeit

Diese Leitlinie wird alle zwei Jahre auf den aktuellen Stand der Wissenschaft überprüft und allenfalls an geänderte Verhältnisse angepasst. Nächste Überprüfung 12.3.2020

Autoren / Mitarbeiter (alphabetisch):

Univ.Prof. DDr. Apostolos Georgopoulos
Med Uni Wien / Universitätszahnklinik

MR Dr. Franz Hastermann
Präsident ÖGHZ

Dr. Med. Dent. Dino Imsirovic
Med Uni Wien / Universitätszahnklinik

Anton Kapeller, BA, MSc
„4 Control“             

Dr. Arno Sorger
W.H.U  GmbH

Leitlinie zur Validierung des Gerätes DAC-Universal

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Leitlinie zur Validierung des Gerätes DAC-Universal

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Die ÖGHZ Leitlinie zur Validierung des Aufbereitungsgerätes „DAC – universal“ für zahnärztliche Übertragungsinstrumente steht ab sofort zur Verfügung und kann als Anleitung für  Validierungen des Gerätes  herangezogen werden.

Vervielfältigung (auch Auszugsweise) ist, AUSNAHMSLOS nur unter Quellenangabe (ÖGHZ) gestattet.

Leitlinie

Validierung des Kombinations-Autoklavgerätes DAC-Universal® zur Aufbereitung von dafür vorgesehenen zahnmedizinischen Übertragungsinstrumenten  

1. Vorwort

Das Aufbereitungsgerät DAC-Universal® ist als Kombinationsgerät mit den Aufbereitungsschritten:  

  • Reinigung (innen und außen)
  • Ölung
  • Autoklavierung

von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten (wie z.B.: Turbinen, Winkelstücke, Handstücke oder manche Zahnsteinentfernungsansätze) konzipiert.

Bisher existierten keine einheitlichen geeigneten Leistungsbeurteilungsverfahren zur Überprüfung der Reinigungs- und Sterilisationsleistung von solchen Kombinations-Autoklavgeräten. Dies führt teilweise zu Unsicherheiten hinsichtlich der Tauglichkeit des Verfahrens als vollständige maschinelle Aufbereitung dieser Medizinprodukte.

Zur Lösung dieses Problems werden in dieser Leitlinie die Erfahrungen der letzten Jahre berücksichtigt. Es wird ein detailliertes, erprobtes Vorgehen zur Vereinheitlichung der Leistungsüberprüfung dargelegt.

Da die Reinigung ein, für die Funktionalität und den Infektionsschutz entscheidender Bestandteil der Aufbereitung von Medizinprodukten ist, wird bei der Leistungsprüfung des DAC-universal® in einem 2-stufigen Verfahren geprüft. Dabei wird die Reinigungsleistung in praxisnahen Bedingungen überprüft. Ziel des Aufbereitungsschrittes „Reinigung“ im DAC-universal® ist es, den Gehalt an organischer und anorganischer Belastung auf ein geringes, reproduzierbares Niveau zu senken. Ähnlich wie bei der Leistungscharakterisierung der Desinfektion oder Sterilisation ist die Leistung der Reinigung durch das Ausmaß der Reduktion der Anschmutzung (Verunreinigung) minus der Endbelastung charakterisiert.

Die Sterilisationsleistung wird mittels Aufzeichnung und Überprüfung von Prozessparametern parametrisch beurteilt.

2. Geltungsbereich

Zweck dieser Leitlinie ist die Beschreibung, mit welchen Methoden und Mitteln das Kombinations-Autoklavgerät DAC-Universal® validiert werden kann. Die vorgegebenen Methoden beziehen sich dabei auf die Aufbereitung von zahnmedizinischen Übertragungsinstrumenten, die unter „nicht sterilen“ Bedingungen zum Einsatz kommen.

Diese Leitlinie kann sowohl zur Routineüberprüfung aufbereiteter Übertragungsinstrumente als auch im Rahmen der Validierung (Leistungsqualifikation) angewendet werden.

3. Begriffe, Definitionen

Betriebsqualifikation – BQ: Technische Abnahme der Geräte mitsamt Betriebsmitteln und Umgebungsbedingungen zum Nachweis, dass die Geräte die vom Hersteller angegebene Leistung auch unter den Betriebsbedingungen vor Ort erbringen.

Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Gerätes.

Installationsqualifikation – IQ: Grundsätzliche Feststellungen der Eignung des Gerätes (RDG, Autoklav, usw.) gemäß Herstellerangaben.

Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Gerätes.

Leistungsqualifikation – LQ: Parametrische (physikalische und chemische) Beurteilung (Wirksamkeitsprüfung), ob die Güter bei den verwendeten Programmen z.B. sicher gereinigt und sterilisiert werden können. Die LQ dient dem Nachweis, dass mit dem validierten Gerät die vom Betreiber verwendeten Beladungen (zahnmedizinische Winkelstücke und Turbinen) sicher und reproduzierbar aufbereitet werden.

Validiertes Verfahren: dokumentiertes Verfahren zum Erbringen, Aufzeichnen und Interpretieren der benötigten Ergebnisse, um zu zeigen, dass die Verfahren ständig mit den vorgegebenen Spezifikationen übereinstimmen. Die Validierung umfasst  durch Überprüfung des Vorliegens der IQ und BQ sowie durch praxisnahe Überprüfung der tatsächlichen Leistung der zu validierenden Aufbereitung.

Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des optimierten Sollzustandes von technischen Mitteln eines Gerätes.

4. Organisatorische Vorbedingungen (Betriebsqualifikation – BQ)

Hinsichtlich der organisatorischen Vorbedingungen sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. Bedingungen zu erfüllen:

  • Herstellerangaben und Gebrauchsanweisung des Kombinations-Autoklavgerätes
  • Zulassung der Aufbereitung der jeweiligen zahnmedizinischen Übertragungsinstrumente durch den Hersteller des Gerätes.
  • Identifikation der verwendeten Gerätesoftware.
  • Chargendokumentation (in Form einer Software oder eines Chargendruckers)

5. Einzusetzende Materialien und Prüfkörper

5.1. DAC universal Testdeckel mit Spezialadapter für Prüfkörper

5.2. DAC universal Spezialtestdeckel mit Standardadapter für 6 Instrumente

5.3. Transparenter PTFE (Polytetrafluorethylen)-Schlauch („Teflonschlauch“). 13 cm lang, 0,5 mm Wandstärke, 2 mm Innendurchmesser. Die gewählte Länge des Prüfkörpers simuliert am besten die Länge von zahnmedizinischen Übertragungsinstrumenten. Es werden 4 Stück Prüfkörper (3 Prüfkörper im DAC universal / 1 Prüfkörper unbehandelte Positivprobe) benötigt.

5.4. Vor Ort vorhandenes Instrument, 3 gereinigte Übertragungsinstrumenten.

5.5. Kommerzielles reaktiviertes Schafblut heparinisiert mit 10 IE Heparin/ml, 50 ml
       (z.B.: Acila AG, Art.-Nr. 2132050)

5.6. Protamin Sulfat

5.7. Sterile 5 ml Einmalspritzen. Sterile 20 ml Einmalspritzen.

5.8. Haarpinsel

5.9. MediCheck Proteinnachweis Test (Hygiena, MDCK-100)

5.10. Software zur Temperatur- und Druckaufzeichnung

6. Praktische Durchführung der Leistungsqualifikation – LQ

6.1. Vorbereitung der Prüfkörper

Reaktiviertes Schafsblut wir mit 1 ml Protamin Sulfat versetzt. Vorbereitetes Schafsblut wird in eine 5 ml Spritze aufgezogen. Jeweils 1 ml wird in das Innenlumen von 4 (3 Prüfkörper + 1 Positivkontrolle) 13 cm langen Teflon-Prüfkörpern eingebracht. Das Blut wird durch Ausblasen von Luft (z.B. mittels leerer 20 ml Spritze) so gleichmäßig wie möglich im Innenlumen verteilt. Hiernach muss das Blut mindestens 1 Stunde in waagrechter Lage im Teflon-Prüfkörper gerinnen.

Vorbereitetes Schafsblut wird erneut in eine neue 5 ml Spritze aufgezogen. Es werden 3 saubere Übertragungsinstrumente mit jeweils 0,1 ml Schafsblut benetzt. Das Schafsblut wird anschließend mit einem Haarpinsel gleichmäßig auf der Oberfläche der Instrumente verteilt. Hiernach muss das Blut mindestens 1 Stunde in horizontaler Lage auf der Oberfläche der Übertragungsinstrumente gerinnen.

6.2. Beladung der standardisierten Prüfbeladung (Stufe 1 – Prüfung der Reinigungsleistung, Halbzyklus)

Die vorbereiteten 3 Teflon-Prüfkörper sowie die vorbereiteten 3 Übertragungsinstrumente werden auf den Adapter in den DAC universal eingespannt. Die Positivkontrollen bleiben unbehandelt an einem sicheren Ort bis zum Zeitpunkt der Proteinbestimmung. Dabei sind Teflon-Prüfkörper und Übertragungsinstrumente abwechseln aufzusetzen.

Es wird das Programm 134°C gestartet, es erfolgt nach Reinigung durch Drücken der Taste „C“ ein Prozessabbruch noch vor der Sterilisationsphase. Nach Abbruch werden die Prüfkörper entnommen, wobei eine optische Beurteilung der Teflon-Prüfkörper und Übertragungsinstrumente auf optische Reinheit erfolgt. Anschließend erfolgt eine quantitative Rest-Proteinbestimmung gemäß Punkt 6.3.

6.3. Restprotein-Bestimmung

6.3.1. Innenlumen der Teflon-Prüfkörper

Zur Probengewinnung aus den Innenlumina der Teflon-Prüfkörper wird mit einer 5 ml Spritze steriles Wasser durch das Lumen in ein steriles Gefäß gespült. Anschließend wird jeweils eine MediCheck-Tupferspitze in die Probe gehalten.  

6.3.2. Außenseite der Übertragungsinstrumente

Zur Probengewinnung von den Außenseiten der Übertragungsinstrumenten Winkelstücke wird mit jeweils einem MediCheck die Oberfläche kräftig und vollständig abgerieben.

6.3.3. Innenkammer DAC universal

Zur Probengewinnung aus der DAC universal Kammer wird mit einem MediCheck ausgehend von der oberen Innenkante die Kammer zirkulär nach unten gewischt, wobei am Ende der Boden zirkulär einmal umfahren wird.

Bewertung: Der maximal tolerierbare Rest-Proteingehalt für Proben aus dem Innenlumen und der Außenseite der Übertragungsinstrumente darf 20 µg/ml nicht überschreiten. Der maximal tolerierbare Rest-Proteingehalt aus der DAC universal Kammer darf  20 µg / ml nicht überschreiten.

6.4. Beladung der praxisnahen Prüfbeladung (Stufe 2 – thermoelektrische Prüfung der Sterilisationsleistung, Vollzyklus)

6.4.1. Fühlerverteilung zur thermoelektrischen Messung

Für die thermoelektrische Messung ist ein speziell gefertigter Deckelkopf erforderlich. Zur Messung werden 3 saubere Übertragungsinstrumente neben den Messfühlern aufgesetzt. Die Verteilung der Messfühler muss wie folgt angeordnet sein:

TE 1 Übertragungsinstrumente 1 oben

TE 2  Kammerboden

TE 3 Übertragungsinstrumente 2 mittig

TE 4 Übertragungsinstrumente 3 unten

Es wird das Programm 134°C gestartet wobei der gesamte Zyklus von Reinigungsphase bis Beendigung der Sterilisationsphase ohne Unterbrechung durchläuft. Mittels einer Software werden die Druck- und Temperaturwerte gesammelt und dargestellt.

7. Dokumentation

Die im Rahmen der Aufbereitung erfassten Messwerte der Prozessparameter und die Freigabeentscheidung sind mit Bezug auf die freigebende Person und die Charge zu dokumentieren. Sie müssen belegen, dass der angewendete Aufbereitungsprozess gemäß den Standardarbeitsanweisungen unter Einhaltung der im Validierungsprotokoll niedergelegten Parameter erfolgt.  

Das Validierungsgutachten hat mindestens folgende Angaben zu beinhalten:

  • Name des Prüfers
  • Aufstellungsort
  • Datum
  • Gerätenummer
  • Verwendete Gerätesoftware
  • Ergebnisse der Innenlumenprüfung inkl. Positivkontrollen
  • Ergebnisse der Außenreinigungsleitung
  • Ergebnisse der Kammerüberprüfung
  • Gutachterliche Bewertung der Reinigungsleitung
  • Ausdruck der thermo-physikalischen Prozessparameter
  • Gutachterliche Bewertung der Einhaltung der Prozessparameter
  • Stellungnahme des Gutachters hinsichtlich Einhaltung der LQ.

8. Gültigkeit

Diese Leitlinie wird alle zwei Jahre auf den aktuellen Stand der Wissenschaft überprüft und allenfalls an geänderte Verhältnisse angepasst.

(nächste Überprüfung auf Stand der Wissenschaft 07/2018)

Autoren / Mitarbeiter (alphabetisch):

Univ.-Prof. Dr. Ojan Assadian
Medizinische Universtität Wien/AKH Abteilung für Krankenhaushygiene

MR Dr. Franz Hastermann
Präsident der ÖGHZ

Anton Kapeller
„4 Control“

DIin. Dr in.Ulrike Prüfert-Freese
MA 39 / IFUM – Labors für Umweltmedizin
Leiterin des Hygienelabors

Univ. Doz. Dr. Fritz Stauffer
Bernhard Gottlieb Universitätszahnklinik Wien

Hygiene und Instrumentenaufbereitung in der Zahnarztordination

By Fachkunde ZMK

Hygiene und Instrumentenaufbereitung in der Zahnarztordination

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Fachkundelehrgang:

Hygiene und Instrumentenaufbereitung in der Zahnarztordination“ (HUI)

(Basiskurs der ÖGHZ und Hygienekurs für Prophylaxeassistentin)

Zielgruppe:

Zahnärztliche Assistentinnen, ProphylaxeassistenInnen in Ausbildung (oder mit abgeschlossener Ausbildung), Ordinationsteams.

Kursinhalte:

  • Allgemeine Hygiene, Infektionsverhütung, Stich- und Schnittverletzung (NSV)
  • Hände, persönliche Schutzausrüstung
  • Flächen

Wiederholung und Update auf den aktuellen Standard

  • Instrumentenaufbereitung
  • Ablaufschemata der Instrumentenaufbereitung,
  • Dokumentationsmöglichkeiten und Erfordernisse.

Update auf den aktuellen Standard

unter besonderer Berücksichtigung der Parodontalinstrumente sowie spezieller in der Prophylaxe und Parodontaltherapie verwendeter Geräte

  • Hygieneplan, Reinigungs- und Desinfektionsplan

Die Lehrinhalte  orientieren sich am bundeseinheitlichen Lehrplan für zahnärztliche AssistentInnen und ProphylaxeassistentInnen. (ZASS, PASS)

Ablauf:

ganztägig (8 Unterrichtseinheiten) mit Pausen
Am Ende des Kurses erhalten alle TeilnehmerInnen eine Teilnahmebestätigung 

WICHTIGE INFO:

Dieser Kurs ist NICHT dem Fachkundelehrgang „Aufbereitung, zahnärztliche Medizinprodukte – AZMP “ , der als detaillierter Spezialkurs zur validierten Instrumentenaufbereitung mit Abschlussprüfung durchgeführt wird, gleichzusetzen!

Anmeldung: 

Zahnärztliches Fortbildungsinstitut ZAFI
Gumpendorferstr. 83
1060 Wien
Telefon: +43 1 597 33 57 – 10 od.12

Aufbereitung zahnärztliche Medizinprodukte

By Fachkunde ZMK

Aufbereitung zahnärztliche Medizinprodukte

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KURSAUSSCHREIBUNG

Anmeldung nur telefonisch oder schriftlich – online Anmeldung derzeit NICHT möglich!

Fachkundelehrgang:

„Aufbereitung zahnärztliche Medizinprodukte“

Dieser Kurs wird von der Österreichischen Gesellschaft für Hygiene in der Zahnheilkunde – ÖGHZ – durchgeführt und in Zusammenarbeit mit dem zahnärztlichen Fortbildungsinstitut ZAFI und der Landeszahnärztekammer Wien  veranstaltet.

Die kommende Verordnung zur Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß §§ 93,94 MPG (=„Hygieneverordnung“) sieht eine zusätzliche Ausbildung für zahnärztliche AssistentInnen zur Instrumentenaufbereitung vor. Diese Weiterbildung umfasst 20 Stunden und wird mit einer Prüfung (Multiple Choice) abgeschlossen.

Wegen der großen Nachfrage bieten wir diese Zusatzausbildung bereits jetzt an.

Derzeit ist diese Ausbildung freiwillig! Mit Inkrafttreten der Verordnung ist davon auszugehen, dass diese oder eine gleichwertige Fortbildung verpflichtend sein wird. In Ordinationen die eine validierte Instrumentenaufbereitung installieren, muss mindestens eine MitarbeiterIn eine solche Fortbildung erfolgreich absolviert haben.  

Zielgruppe:

Zahnärztliche Assistentinnen mit abgeschlossener Ausbildung, die Instrumentenaufbereitung in der Ordination durchführen. Selbstverständlich sind auch Ordinationsteams (mit und ohne ZahnärztIn) herzlich eingeladen. Teilnehmende ZahnärztInnen erhalten 20 ZFPunkte

Frühjahrskurs:

Donnerstag, 17. 1. 2019, von 17:15 bis 20:30 Uhr
Freitag, 18. 1. 2019, von 9:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 24. 1. 2019, von 17:15 bis 20:30 Uhr

Herbstkurs:

Terminänderung möglich: Nähere Informationen ab 14. 5. 2019.

Die abschließende Prüfung wird als Multiple Choice Test nach einer Prüfungsvorbereitung abgehalten. Am Ende des Kurses erhalten alle TeilnehmerInnen nach bestandener Prüfung ein Zeugnis. Ein Abschlusszeugnis kann ausnahmslos nur bei Besuch ALLER Teilveranstaltungen ausgestellt werden!

Ort und Anmeldung:
Zahnärztliches Fortbildungsinstitut ZAFI,
Gumpendorferstraße 83
1060 Wien
Telefon +43 1 597 33 57 – 10 oder 12

Begrenzte TeilnehmerInnenzahl!

Implantation in der Zahnarztordination von A-Z

By Fachkunde ZMK

Implantation in der Zahnarztordination von A-Z

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Fortbildungsworkshop:

Implantation in der Zahnarztordination von A-Z

Die aseptische Durchführung oralchirurgischer Eingriffe in einer Ordination ist wegen der räumlichen Bedingungen und der nötigen Infrastruktur eine logistische Herausforderung. Dennoch bieten die meisten Ordinationen bauliche Gegebenheiten, die unter Beachten der hygienischen Grundvoraussetzungen das Setzen von Zahnimplantaten „State Of The Art“ ermöglichen.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt im Erlernen bzw. dem Verfeinern der Kenntnisse über Decken des OP Tisches, Abdecken der Geräte, Abdecken des Patienten, Ankleiden des Teams, räumliche hygienische Vorbereitungen, OP Abläufe (KEINE LIVE OP).

Ebenso liegt das Augenmerk, soweit im Rahmen der Kurszeit möglich auf der Dokumentation, und der implantatspezifischen Instrumentenaufbereitung.

Lernen Sie aus der Praxis für die Praxis:

  • aseptische Arbeiten
  • allgemeine Abläufe vor während und nach eienm aseptischen Eingriff
  • produktspezifische Abläufe (Implantatsystembezogen)
  • spezifische Instrumentenaufbereitung

Die gesamte Veranstaltung ist als Praktikum angelegt. Jede/r TeilnehmerIn hat die Möglichkeit alle Vorgänge praktisch durchzuführen.

Zielgruppe: 

Ordinationsteams; ZahnärztInnen; AssistentInnen mit Berufserfahrung

Termine:

Freitag. 24. Mai 2019
Freitag, 6.Dezember 2019

Ort:  
ZAFI
Gumpendorferstrasse 83
1060 Wien 

ANMELDUNG:
Ausschließlich m Sekretariat des ZAFI möglich

Alle TeilnehmerInnen erhalten ein Zeugnis
ZahnärztInnen erhalten 10 ZFPunkte
Zahnärztliche AssistenInnen erhalten 11 Punkte